Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen

 

§ 1        Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und ASiRAL gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie gelten mit erfolgter Auftragserteilung für alle Lieferungen und sonstige Leistungen als angenommen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt nicht an, es sei denn, ASiRAL hätte schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Angebote von ASiRAL sind freibleibend und unverbindlich. Verträge gelten als zustande gekommen, wenn die schriftliche Auftragsbestätigungen des Käufers vorliegt oder wenn die Ware ausgeliefert worden ist. Jede Teillieferung ist als selbständiger Vertrag zu behandeln. Beanstandungen der Teillieferungen beeinflussen nicht den Kaufvertrag in Hinblick auf weitere Lieferungen.

§ 2        Preise

Falls nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen worden ist, gelten die angebotenen Preise als Gesamtpreis inkl. Zoll, Fracht und Transportversicherungskosten und sind zzgl. Umsatz- (Mehrwert-) steuer zu zahlen. Unsere Angebote sind verbindlich. An die bei Zustandekommen eines Vertrages genannten Preise ist ASiRAL sofern nicht abweichend schriftlich zugesichert drei Monate gebunden. Danach erfolgt die Berechnung zu unseren jeweiligen Tagespreisen. Bei einem Kalkulationsirrtum sind wir berechtigt, die von uns genannten Preise auch nach erfolgter Lieferung zu berichtigen.

§ 3        Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb 30 Tagen ab Rechungsdatum.

ASiRAL nimmt keine Wechsel an. Die Annahme von Schecks sowie Gutschriften von Beträgen, die ASiRAL im Wege des Banklastschriftverfahrens zugehen, erfolgen nur erfüllungshalber. Die Wertstellung erfolgt an dem Tage, an dem ASiRAL über den Gegenwert verfügen kann. Alle Auslagen werden gesondert berechnet.

Die Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine gem. Absatz 1 werden Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Darüber hinaus werden für die 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von pauschal 2,5 € und für die 3. Mahnung in Höhe von pauschal 5 € fällig.

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung ist nicht gestattet. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4        Sicherungsrechte

Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-Forderungen), die ASiRAL aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden ASiRAL die folgenden Sicherheiten gewährt: Die Ware bleibt Eigentum von ASiRAL. Verarbeitung, Vermischung und Umbildung erfolgen stets für ASiRAL als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum von ASiRAL durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf ASiRAL übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von ASiRAL unentgeltlich. Ware, an der ASiRAL (Mit-) Eigentum zusteht, wird in folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht unzulässig Eigentumsrechte von ASiRAL verletzt. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an ASiRAL ab.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von ASiRAL hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen (Verlängerter Eigentumsvorbehalt). Kosten und Schäden trägt der Käufer.

§ 5        Lieferzeit und Lieferfristen

Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd und sind unverbindlich.

Falls ASiRAL in Verzug gerät, kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich der verspäteten Lieferung vom Vertrag zurücktreten. Andere Ansprüche sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn es sich bei der zu liefernden Ware um eine Sonderanfertigung im Auftrage des Käufers handelt.

§ 6        Höhere Gewalt

Ist ASiRAL an der Erfüllung seiner Verpflichtungen infolge Ereignissen Höherer Gewalt gehindert, gleichgültig ob sie bei ASiRAL oder einem eventuellen Vorlieferanten eingetreten sind, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Der Höheren Gewalt stehen gleich: Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streik, Aussperrung, sowie sonstige Umstände, die von ASiRAL nicht vorherzusehen waren und auch nicht bei Anwendung der Sorgfalt, die ASIRAL in eigenen Angelegenheiten obliegt, nicht abgewendet werden konnten. Wird die Lieferung unmöglich, ist ASiRAL von der Lieferpflicht befreit.

§ 7        Versand

Die Lieferung der Ware erfolgt, falls nicht abweichend schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, bei Einhaltung der vereinbarten Mindestliefermenge frei Haus des Käufers. Bei Anlieferung durch im Auftrag von ASiRAL fahrende Fahrzeuge geht die Gefahr mit Übernahme am Bestimmungsort auf den Käufer über.

Bei Abholung durch im Auftrag des Käufers fahrende Fahrzeuge ab Werk oder einem anderen Auslieferungsort geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn die Ware an Ort und Stelle übergeben wird.

§ 8        Haftung für Mängel der Lieferung

Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und auf Beschädiugngne der Verpackung zu untersuchen. Eine etwaige Beschädigung der Verpackung muss auf dem Lieferschein vermerkt und vom Transporteur bestätigt werden. Reklamationen aufgrund eines Transportschadens können ohen diese Bestätigung nicht anerkannt werden. Der Besteller hat Mängel an der gelieferten Ware unverzüglich telefonisch und spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware zusätzlich schriftlich geltend zu machen. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder Kürzung von Zahlungen. Bei berechtigter unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Kommen wir der Ersatzlieferungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäß nach, so stehen dem Auftraggeber das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu. Bei berechtigten Mängelrügen ist die Abtretung daraus entstehender Ansprüche des Kunden an Dritte ausgeschlossen. Gewährleistungspflichten sind ausgeschlossen, wenn wir nicht fristgerecht informiert und um Nachbesserung gebeten wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind die unsachgemäße Behandlung und Verwendung der Waren, sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenverursachung.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mängelfolgeschaden). In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Auftraggeber gerade gegen die eingetretenen Mängelfolgeschäden abzusichern und sichergestellt ist, dass der Schaden unzweifelhaft durch die Fehlerhaftigkeit unserer Ware eingetreten ist.

Im Falle einer Reklamation kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter 06321/9128-0. Bitte schicken Sie ohne vorherige Absprache mit unserem Kundenservice keine reklamierte Ware zurück.

ASiRAL leistet Gewähr für Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Gewährleistungsfristen soweit nicht im folgenden etwas anderes bestimmt ist:

Als Gewicht sind die beim Werksabgang festgestellten Gewichte maßgebend. ASiRAL ist berechtigt, eine Mehr- oder Mindermenge bis zu 10% der Vertragsmenge zu liefern. Der Kaufpreis wird entsprechend angeglichen.

Die Gewährleistung bezieht sich auf die Beschaffenheit der Erzeugnisse zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Bei Verkauf nach Muster gewährleisten diese lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit. Abweichungen gegenüber Muster, insbesondere bei Farbtönen und Beschaffenheit, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Eine Gewährleistung für die Verwendungseignung der Erzeugnisse von ASiRAL sowie die damit hergestellten Produkte oder durchgeführte Arbeiten wird nicht übernommen, da ASiRAL keinen Einfluss auf die sachgerechte Verarbeitung seiner Erzeugnisse hat. Die Gewährleistung ist in jedem Falle ausgeschlossen, wenn die Erzeugnisse mit Produkten anderer Hersteller vermischt oder vermengt oder sonst in Verbindung gebracht werden, es sei denn dies wäre von ASiRAL für unbedenklich erklärt worden. Beanstandete Waren dürfen nicht verarbeitet werden, es sei denn, dass ASiRAL dies ausdrücklich genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang.

§9          Verjährung

Die Verjährungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate ab Datum der Versendung, soweit nicht gesetzlich abweichende Verjährungsfristen vorgesehen sind. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung eingeschickt oder am Werk abgegeben werden.

§ 10       Patente

Wenn der Käufer die von ASiRAL gelieferten Waren in einer solchen Weise verwendet, einsetzt oder verkauft, wodurch Schutzrechte oder Patente Dritter verletzt werden, insbesondere durch Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung, so haftet ASiRAL nicht für Ansprüche eines Dritten, die sich gegen den Käufer richten. Der Käufer ist darüber hinaus verpflichtet, ASiRAL in derartigen Fällen von solchen Ansprüchen freizustellen.

Das gleiche gilt, wenn es sich um eine von ASiRAL gelieferte Ware handelt, die auf einer Sonderbestellung und damit einer Sonderanfertigung beruht, und zwar auch im Falle des bloßen Weiterverkaufs durch den Käufer.

§ 10        Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ASiRAL und dem Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Haager Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neustadt an der Weinstraße.

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.