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GHS – was kommt auf uns zu?
GHS (Globally Harmonised System) ist das Resultat der 2002 begonnenen politischen Bemühungen um die weltweite Vereinheitlichung der Chemikalienkennzeichnung.
Die EU hat die Vorgaben der GHS in der sogenannten CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 umgesetzt (CLP = Classification, Labelling and Packaging), die das bisherige gesetzliche Regelwerk der sog. Stoff- und Zubereitungsrichtlinien (67/548EWG bzw. 1999/45/EG) im Jahr 2015 ablösen soll.
Aufgrund der zu erwartenden, sehr weitreichenden Änderungen für alle Chemikalien wie:
· Neue Symbole
· Neue Hinweistexte
· Neue Einstufung
wird unterschieden zwischen Stoffen (z. B. Natronlauge, Salpetersäure u. ä.) und Zubereitungen (Gemischen wie z.B. Reinigungsmittelformulierungen), für die verschieden lange Übergangsregelungen gelten. Aufgrund dessen können die Auswirkungen von GHS schon jetzt zu spüren sein – das untenstehende Diagramm gibt einen Überblick über die Fristen:

Es ist nach Auskunft unserer Rohstofflieferanten zu erwarten, dass Umstufung und Kennzeichnung für die meisten (Roh)Stoffe wie z.B. Natronlauge erst kurz vor Ende der Frist am 01.12.2010 in die Praxis umgesetzt werden.
Für Zubereitungen kann noch keine Prognose gemacht werden. Zur Neueinstufung der komplexen Gemische müssen zum einen die Einstufungen der Rohstoffe vorliegen, die teilweise von den Rohstoffherstellern, zu einem großen Teil aber auch vom Gesetzgeber festgelegt werden (sog. Legaleinstufungen). Bisher sind die Legaleinstufungen nach GHS leider nur vorläufig vorgenommen worden, so dass hier noch einige Änderungen zu erwarten sind. Zum anderen bestehen noch diverse Unklarheiten, wie bei der Einstufung von Gemischen vorzugehen ist. Wann die Legaleinstufungen „endgültig“ festgelegt sein und konkrete Einstufungsregeln für Gemische vorliegen werden, ist noch nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass hier der gesamte verfügbare Zeitrahmen bis zur Pflichtumstellung zum 01.06.2015 ausgeschöpft werden wird.
Sicherheitsdatenblätter:
Kennzeichnung und Einstufung von Sicherheitsdatenblättern werden für Stoffe und Zubereitungen bis 01.06.2015 nach dem alten Verfahren vorgenommen, jedoch muß die Einstufung und Kennzeichnung nach GHS zusätzlich in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden, sobald eine Chemikalie mit der neuen Einstufung und Kennzeichnung in Verkehr gebracht wird.

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